Deutsch  |  Polski  |  Impressum - Datenschutzerklärung 

KANZLEI FÜR STRAFRECHT IN BERLIN
- RECHTSANWALT & STRAFVERTEIDIGER -
Telefon: +49 (0)30 - 80 96 26 31  -  Notruf: 0163 - 384 80 96

Ihnen wird ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM) zur Last gelegt? Sie wurden beim Anbau, Schmuggel, Handeln oder Besitz von Betäubungsmitteln (Marihuana-Marijuana, Kokain etc.) erwischt?

Dann brauchen Sie einen Anwalt für Strafrecht in Berlin.

Vereinbaren Sie schnell einen Termin: Tel. 030 - 80 96 26 31

Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz - BTM - Strafrecht

Wird Ihnen der Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemacht, dann ist die Sache ernster als der Ausdruck es vermuten läßt. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit erheblichen Strafen sanktioniert wird.

Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz - BTM - Betäubungsmittel

Zu den häufigsten illegalen Betäubungsmitteln gehören Cannabisprodukte (Gras bzw. Marihuana und Haschisch), Kokain, Heroin oder Amphetamine (Ecstasy usw.).

Unter Strafe gestellt sind der Anbau, das Herstellen, Schmuggel, Erwerb, Handel und Besitz. Es dürfte der wohl am weitesten verbreitete Irrtum sein, dass Anbau, Erwerb, Besitz zum Eigengebrauch erlaubt sei. Ob in großen oder kleinen Mengen, ob für den Eigengebrauch oder für den Handel, es ist eine Straftat.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, muß aber nicht! Insbesondere wenn Sie schon einmal mit der Polizei zu tun hatten, unabhängig weswegen, wird sich die Staatsanwaltschaft es sehr genau überlegen, ob sie von der Verfolgung absehen will oder nicht.

Verstoß gegen BTMG - Widerruf der Bewährung - Führerscheinentzug

Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, dann haben Sie juristisch ein großes Problem, und zwar unabhängig davon, ob man einen solchen Vertsoß moralisch als verweflich betrachtet oder nicht.

Im Gegensatz zu anderen Straftaten wird man Ihnen insbesondere beim Konsum von Betäubungsmitteln nicht so sehr den Konsum als solchen zum Vorwurf machen, sondern die die durch den Konsum zum Vorschein kommende Abhängigkeit und charakterliche Schwäche.

Charakterliche nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges heißt es meist, wenn die Fahrerlaubnis entzogen (Führerschein weg) oder die Erteilung versagt wird, weil THC im Blut festgestellt wurde. Nicht immer sind auch Ausfallerscheinungen erforderlich, denn diese lassen sich ja nicht messen.

Bei wiederholtem Verstoß droht aber auch ein Widerruf einer Bewährung.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eine sehr komplexe naturwissenschaftliche Materie, bei der es insbesondere beim Thema Eigengebrauch um Charakter, Persönlichkeit und die Folgen für den Beschuldigten geht, da sich durch den Konsum zunächst einmal Abhängigkeit und charakterliche Schwäche manifestieren, die es zu entkräften gilt und daneben versucht, die Werte nach unten zu drücken.

Sie brauchen einen Anwalt für Strafrecht?

Rufen Sie an, und vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin:

+49 (0)30 - 80 96 26 31

Copyright: Rechtsanwalt Bartholomäus Kononowicz, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Suchbegriffe: Anwalt, Strafrecht, Berlin, Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin, Anwalt für Strafrecht in Berlin, Anwalt Cannabis Strafrecht Berlin, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelgesetz, BTM, Verstoß gegen BTM Betäubungsmittelgesetz, Eigenbedarf, Gras,Haschisch, Marihuana, Gras Haschisch Cannabis für Eigenbedarf, Führerschein, Führerscheinentzug wegen Gras, Führerscheinentzug wegen Haschisch