Sie haben erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungverfahren wegen einer Straftat eingeleitet wurde und wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen?
Als Anwalt für Strafrecht in Berlin Moabit berate und vertrete ich Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Rufen Sie in der Kanzlei an und
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Strafrechtliche Ermittlungen werden von der zuständigen Ermittlungsbehörde, z.B. der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung aufgrund einer erstatteten Strafanzeige oder von Amts geführt und meist von der Polizei praktisch ausgeführt.
In ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann jeder geraten, ohne dass man etwas getan hat. Hierzu reicht schon eine Strafanzeige durch einen z.B. verärgerten Nachbarn. Ein Ermittlungsverfahren als solches sagt also erst einmal noch nichts darüber aus, ob man eine Straftat tatsächlich begangen hat oder nicht. Erlangt die Ermittlungsbehörde Kenntnis von einer möglichen Straftat, so ermittlet Sie zunächst, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt und schließlich wer diese Straftat begangen hat.
Vielen ist nicht bewußt, dass eine Strafanzeige aus "Verärgerung" auch erhebliche Konsequenzen für den Anzeigenden selbst haben kann. Nicht nur, dass er sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig macht, er kann sich auch mit einer solchen Strafanzeige auch wegen falscher Verdächtigung oder wegen des Vortäuschens einer Straftat selbst strafbar machen.
Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so bleiben Sie zunächst ruhig und vereinbaren Sie in der Kanzlei einen Termin für ein Beratungsgespräch.
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