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KANZLEI FÜR STRAFRECHT IN BERLIN
- RECHTSANWALT & STRAFVERTEIDIGER -
Telefon: +49 (0)30 - 80 96 26 31  -  Notruf: 0163 - 384 80 96

Wurde bei Ihnen eine Durchsuchung durchgeführt und Sachen, z.B. ein Computer beschlagnahmt und nun wollen Sie wissen, was zu tun ist?

Als Anwalt für Strafrecht in Berlin helfe ich, wenn bei Ihnen eine Durchsuchung durchgeführt und Unterlagen und Sachen beschlagnahmt wurden

Rufen Sie an und vereinbaren Sie schnell einen Termin: Tel. 030 - 80 96 26 31

Beschlagnahme als Mittel des Ermittlungsverfahrens

Durchsuchung und Beschlagnahme sind Mittel der Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Steurfahnder etc.), mit deren Hilfe die Ermittlungsbehörde Spuren oder Beweise sucht und sichert. Einer Beschlagnahme geht in der Regel eine Durchsuchung voraus, welche grundsätzlich einer richterlichen Anordnung (Durchsuchungsbeschluss) bedarf. Bei Gefahr in Verzug kann die Durchsuchung auch die Ermittlungsbehörde anordnen. Diese Ausnahme ist wegen des Grundrechtseingriffs der Durchsuchung und Beschlagnahme restriktiv anzuwenden.

Durchsuchung- Beschlagnahme ohne richterliche Anordnung

Werden im Rahmen einer Durchsuchung verdächtige Gegenstände gefunden, nach welchen nicht gesucht wurde oder erfolgt eine Durchsuchung wegen Gefahr in Verzug ohne richterliche Anordnung, so kann der Betroffene Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegen. Legt der Betroffene Widerspruch gegen die Beschlagnahme seiner Sachen ein - der Beschlagnahme kann er auch bei der Durchsuchung bzw. unmittelbar nach der Beschlagnahme widersprechen - so hat die Ermittlungsbehörde innerhalb von drei Tagen eine richterliche Entscheidung über die rechtmäßigkeit der Beschlagnahme herbeizuführen. In der Praxis kann die Drei-Tage-Regelung jedoch nicht immer eingehalten werden.

Durchsuchung- Beschlagnahme bei unbeteiligten Dritten

Auch bei Ditten, die nicht verdächtigt werden, können Durchsuchungen durchgeführt und Gegenstände beschlagnahmt werden. Werden Gegenstände eines Dritten wie z.B. ein Computer beschlagnahmt, weil man auf diesem Spuren vermutet, so sollten diese vorrangig ausgewertet werden, um die Sachen so schnell wie möglich an den Berechtigten herauszugeben, denn nur so kann der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden.

Beschlagnahmt - Verhaltensregeln - Anwalt Berlin

Wurde bei Ihnen eine Durchsuchung durchgeführt und Sachen beschlagnahmt, bleiben Sie ruhig und rufen Sie einen Anwalt an. Wurden Gegenstände beschlagnahmt, so hat man Ihnen auf Verlangen eine Abschrift des Protokolls über die beschlagnahmten Gegenstände auszuhändigen.

WICHTIG: Geben Sie gesuchte Sachen nie freiwillig heraus, denn sonst schneiden Sie sich Ihre Rechte ab. Legen Sie die gesuchten Sachen auf einen Tisch und sagen, dass Sie die Sachen nicht freiwillig herausgeben. So oder so werden die Sachen mitgenommen, aber wenn Sie sie "nicht freiwillig" herausgeben, dann werden sie formal beschlagnahmt und gegen diese Beschlagnahme können Sie sich wehren, denn worüber wollen Sie sich beschweren, wenn Sie jemandem etwas freiwillig geben.

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Copyright: Rechtsanwalt Bartholomäus Kononowicz, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
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