Als Anwalt für Strafrecht in Berlin helfe ich, wenn Sie nicht wissen, wie und vor allem ob Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen sollen.
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Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.
Der Strafbefehl ist also eine Möglichkeit der Justiz ein Verfahren mit einer Verurteilung abzuschließen, ohne jedoch eine öffentliche Hauptverhandlung durchzuführen. Ein Strafbefehl dient also der schnellen Beendigung eines Strafverfahrens und somit der Entlastung der Justiz. Für den Angeschuldigten hat es den Vorteil, dass er sich einen öffentlichen Prozeß erspart.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.
Sie können Einspruch gegen den Strafbefehl insgesamt einlegen, da Sie die Tat nicht begangen haben. Sie können den Einspruch aber auch auf einzelne Punkte beschränken, z.B. gegen die Höhe der Tagessätze oder die Anzahl der Tagessätze. Gegen was Sie den Einspruch richten, muß genau bedacht werden, da mit ihm, unterschiedliche Folgen ausgelöst werden. Im schlimmsten Fall kann es doch noch zu einem Prozeß kommen, in dessen Folge es zu einer Verböserung des Vorwurfs oder der Strafe kommen kann.
Die Frage, ob und gegen was Sie den Einspruch richten, kann aber auch von Bedeutung dafür sein, ob Sie einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis mit den entsprechenden Konsequenzen bekommen.
Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Wird ein Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen geführt, so kommt es, wenn die Ermittlungen dies ergeben, zwangsläufig zu einem Prozeß. Gegen einen Jugendlichen darf kein Strafbefehl erlassen werden, was dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts enspricht.
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